Die Corona-App ist gestartet und bereits von vielen installiert worden. Für die Anforderungen von Unternehmen ist sie aber unzureichend, erklärt Dr. Jörg Herbers, Bereichsleiter Workforce Management beim Aachener Optimierungsspezialisten INFORM. Betriebe müssen Arbeits- und Infektionsschutz umsetzen und dazu Mitarbeiterkontakte gegenüber Gesundheitsbehörden nachweisen können, was mit der Warn-App nicht möglich ist.
Die mit der Corona-App erfassten Kontakte bleiben bis zum Schluss anonym, um sowohl die Akzeptanz der breiten Bevölkerung als auch die Privatsphäre der einzelnen Nutzer sicherzustellen. Für die Umsetzung des Infektionsschutzes in Unternehmen ist die App aus diesem Grund allerdings ungeeignet.
Sobald Mitarbeiter infiziert sind, werden Gesundheitsbehörden überwachen, dass diese Mitarbeiter und gegebenenfalls Kontaktpersonen nach Hause geschickt werden. Mögliche Infektionsketten muss das Unternehmen also schlussendlich mit einem Personenbezug auflösen können. Die Ämter besitzen weitreichende Befugnisse und können durch entsprechende Maßnahmen den Betrieb empfindlich einschränken, wenn die Datenlage unzureichend ist. Die öffentliche App stellt eine solche Datenlage aber nicht her. Auch ist die Meldung von Infektionsfällen in der App freiwillig – ebenso wie die Reaktion derjenigen, die eine Meldung über einen Infektionskontakt erhalten.
Um weitreichende Schließungen zu vermeiden, ist es wichtig, dass Unternehmen die Kontakte der Mitarbeiter untereinander im Fall einer Infektion nachvollziehen können: Ein möglichst feingranulares Kontakt-Tracing ist für wirkungsvolle Separationsmaßnahmen unverzichtbar. Dadurch wird es unwahrscheinlich, dass Gesundheitsämter den Betrieb pauschal schließen werden. Darüber hinaus kann ein Unternehmen auf der Grundlage dieser Daten den Personaleinsatz dynamisch und schnell an die Corona-Folgen anpassen.
All diese Aspekte kann die Corona-App nicht abdecken. Eine spezielle Smartphone-basierte Tracing-Software für Unternehmen ist aber ebenso wenig zweckmäßig, weil jeder einzelne Mitarbeiter sie einsetzen müsste, um ein umfassendes Tracing zu ermöglich. Und das ist kaum durchsetzbar: Einerseits können Unternehmen ihre Mitarbeiter nicht zwingen, eine solche App auf ihre privaten Geräte aufzuspielen, andererseits wäre zwar die Verteilung auch kostengünstiger Smartphones inklusive App an die gesamte Belegschaft technisch möglich, aber viel zu teuer.
INFORM empfiehlt Unternehmen stattdessen den Einsatz von Smart-Devices wie den CoronaTracer mit dazugehöriger Tracing-Software. Sie sind klein und leicht, so dass Mitarbeiter sie während der Arbeitszeit wie einen Firmenausweis tragen können. Die Tracer erfordern keinerlei Wartung und kosten nur den Bruchteil eines Smartphones. Sie sind so konfiguriert, dass sie nur während der Anwesenheit im beruflichen Umfeld aktiv sind, so dass die Privatsphäre jedes einzelnen Mitarbeiters gewahrt bleibt und die Anforderungen des Datenschutzes erfüllt werden. Die Aufzeichnung der Daten erfolgt zunächst anonym. Der Personenbezug wird nur im Infektionsfall an einer vertraulichen Stelle des Unternehmens, zum Beispiel der Personalabteilung, hergestellt. Die Smart-Devices erfüllen sämtliche technischen und administrativen Voraussetzungen für einen rechtssicheren Infektionsschutz: Durch den Import der gespeicherten Daten kann ein Personaleinsatzplanungssystem die Infektionsschutz-Regeln dann präzise umsetzen.
Bildquellen
- Dr Jörg Herbers: INFORM