Am Samstag, den 23. März 2019 haben insgesamt 2.858 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) bundesweit die Einhaltung der Mindestlohnregelungen geprüft. Zudem wurde der Zoll durch 102 Beschäftigte anderer Behörden unterstützt. Dabei befragten die Zöllnerinnen und Zöllner über 14.015 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten 2.164 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch. Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohnes. Seit dem 1. Januar 2019 gilt der allgemeine Mindestlohn von 9,19 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte prüften insbesondere im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, in Friseur- und Kosmetiksalons einschließlich Nagelstudios, im Taxigewerbe, in Spielhallen sowie dem Wach- und Sicherheitsdienst. Insgesamt hat der Zoll 129 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon 73 Ordnungswidrigkeiten-verfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Leistungsmissbrauch. In 2.154 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen erforderlich. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.
Bonn (ots)
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