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Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wagen sich jährlich 306.000 in die Selbstständigkeit. Worauf Gründer frühzeitig achten müssen, lesen Sie hier…
- Kennen Sie Ihre Konkurrenz? Man sollte den Markt genau überprüfen und sehr weit im Voraus Analysen bevor man Zeit und Geld in eine Geschäftsidee steckt.
- Neben diverser Fragen wie, richtiges Marketing und Büroanmietung und Zielgruppensetzung, sollten sich Existenzgründer Gedanken um ihre Unternehmensform machen. Kennen Sie sich aus in punkto Vertretung und Haftung? Als Kapitalgesellschaft, z. B. in Form einer GmbH haftet nur die Gesellschaft, ist man aber ein einzelkaufmännisches Unternehmen, so haftet der Gesellschafter für die Schulden. In eine GmbH gehört allerdings ein Mindestkapital von 25.000 Euro. Seit 2008 besteht die Möglichkeit eine UG zu gründen, d.h. eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft. Hierbei wird auf die 25.000 Euro hingearbeitet. Und so lange haftet der Einzelunternehmer für sämtliche Schulden.
- Steht ihr Gesellschaftervertrag? Hier sollten die grundlegenden Angelegenheiten der Gesellschaft und die Rechte und Pflichte der Gesellschafter stehen. Wie z.B. die Regel, dass ein Partner das Unternehmen ohne die Zustimmung des anderen nicht verkaufen darf. Die Gewinnverteilung sollte ebenfalls vorab geregelt sein.
- Vergesst nicht alle Eintragungen in das Handelsregister vorzunehmen und das Gewerbe beim Gewerbeamt anzumelden. Für Rechnungsstellungen werden Adresse und Umsatzsteuernummer benötigt.
Fazit: Lassen Sie sich vorab von einem Notar beraten bevor Sie sich selbstständig machen und womöglich keinen einwandfreien Gesellschaftervertrag unterschreiben. Dies könnte Sie in finanzielle Schieflage bringen. (Redaktion)