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Was darf nicht in die Toilette?

von ARKM Zentralredaktion
WC

Nicht nur die Reparatur von verstopften Rohren und lahmgelegten Pumpen kosten die Wasserversorger Millionen. Auch um das Wasser von den zahllosen unerwünschten Stoffen zu befreien, die dort nicht hingehören, wird seitens der Kläranlagen ein hoher Aufwand betrieben. Das Ziel ist, Abwasser so zu behandeln, dass es in die Umwelt zurückgeführt werden kann, ohne die Gewässerqualität zu beeinträchtigen. Gleichzeitig gibt es in Deutschland für die oben beispielhaft genannten Abfälle gute Verwertungs- und Entsorgungswege, die wir auch nutzen sollten. Das schützt die Gewässer und auch die in den Gewässern lebenden Organismen.

Feuchttücher, Küchenrolle, Taschentücher

Küchenrolle, Taschentücher und Feuchttücher haben aufgrund ihrer unterschiedlichen Anforderungen andere Eigenschaften und Zusammensetzungen als Toilettenpapier. Herkömmliches Toilettenpapier ist darauf ausgelegt, im Wasser schnell zu zerfasern. Küchenrollen und Taschentücher sind allerdings im nassen Zustand deutlich fester und überstehen teilweise sogar einen Waschgang in der Waschmaschine. Beim Abwassertransport beziehungsweise der -behandlung können sie dadurch zu Verstopfungen in den Leitungen führen oder diese begünstigen. Wenn sie den Weg bis zur Kläranlage geschafft haben, müssen sie dort mit Rechen oder Sieben aufwendig aus dem Abwasser entfernt, gesammelt und in der Regel anschließend verbrannt werden. Die Kosten hierfür tragen wir alle – über den Abwasserpreis. Auch andere feste Abfälle wie Tampons, Slipeinlagen, Wattestäbchen, Zigarettenkippen, Kondome oder Verbände müssen in der Kläranlage zeit- und kostenaufwändig aussortiert werden.

Bei der Herstellung von Küchenrollen und Taschentüchern werden außerdem sogenannte Nassfestmittel auf Basis von synthetischen Polymeren verwendet. Sie sind schwer biologisch abbaubar, weshalb ihr Eintrag ins Abwassersystem zu vermeiden ist.

Papiertaschentücher, Küchenrollen aber auch Feuchttücher aus synthetischen Fasern sind deshalb kein geeigneter Ersatz für Toilettenpapier und dürfen nicht in die Toilette. Es ist mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sogar grundsätzlich verboten, Abfälle über das Abwasser, also zum Beispiel über die Toilette oder den Ausguss, zu entsorgen. Außerdem ist es nicht sinnvoll, feste Abfälle mit entsprechendem Aufwand an Energie und Trinkwasser ins Abwassersystem einzuleiten, um sie anschließend mit erhöhtem Aufwand in der Kläranlage wieder abzutrennen. Toilettenpapier wird von den meisten Abwasserentsorgern geduldet, da es damit in der Regel bei ordnungsgemäßer Verwendung keine Probleme gibt und dies auch im Sinne der Hygiene ist.

Küchenabfälle und Essenreste

Auch Küchenabfälle oder Essensreste haben im Abwasser nichts zu suchen – sie locken in den offen Kanälen Ratten und anderes Ungeziefer an. Öle und Fette, zum Beispiel vom letzten Fondue-Essen, sollten ebenfalls nicht über die Toilette entsorgt werden, denn sie verschmutzen die Abwasseranlagen und die Behandlung ist  aufwändiger und verursacht zusätzliche Kosten. Küchenabfälle und Essenreste gehören deshalb in den Bio- oder Hausmüll.

Medikamente

Medikamente oder Drogen können in den meisten Kläranlagen derzeit nur zum Teil oder gar nicht entfernt werden. Was viele nicht wissen: viele Arzneimittelwirkstoffe werden nach der Einnahme zu einem hohen Anteil wieder ausgeschieden – oft in unveränderter Form. Unsachgemäß über den Ausguss oder die Toilette entsorgte Medikamente gelangen zusätzlich in das Abwasser und können so zur Belastung für die Umwelt werden. Das in der Kläranlage behandelte Wasser kann noch Medikamentenreste enthalten, die mit dem Kläranlagenablauf in die Gewässer oder bei Ausbringung von Klärschlamm und bei Verwendung als Bewässerungswasser auf die Böden gelangen.

In Deutschland wurden in verschiedenen Studien und Messprogrammen bisher insgesamt rund 270 Wirkstoffe nachgewiesen, wenn auch meist in niedriger Konzentration, zum Beispiel Schmerzmittel, Antibiotika und Hormone. Einige dieser Substanzen in Konzentrationen, die der Umwelt schaden: Zum Beispiel wurde unterhalb von Kläranlagenabläufen eine Verweiblichung von männlichen Fischen beobachtet, die in Kontakt mit hormonell wirksamen Arzneimittelwirkstoffen gekommen waren. Die Funktionsfähigkeit und Steuerung der Hormonsysteme der Organismen in den Ökosystemen kann gefährdet und gestört werden.

Alte Medikamente können i.d.R. über den Hausmüll entsorgt werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt jedoch, unverbrauchte Arzneimittel über Apotheken und Schadstoffsammelstellen zu entsorgen, um sicherzustellen, dass die Medikamente verbrannt und somit vollständig zerstört werden. Außerdem wird so verhindert, dass Kinder an die Medikamente gelangen und diese versehentlich verschlucken.

Farben, Lacke, Lösungsmittel

Farb- und Lackreste sowie Lösungsmittel sollten ebenso wenig im WC entsorgt werden. Sie können die Bausubstanz und Technik öffentlicher Abwasseranlagen angreifen. Da sie häufig Substanzen enthalten, die für die Mikroorganismen giftig sind, gefährden sie außerdem den biologischen Abbau in den Belebtschlammbecken der Kläranlagen.

Hinweise zur korrekten Entsorgung von eingetrockneten Farben und Lacken und leeren Gebinden finden sich jeweils auf deren Verpackungen. Flüssige Farb- und Lackreste und auch Lösungsmittel selbst müssen über Schadstoff-Sammelstellen entsorgt werden. Umweltbewusste Baumärkte nehmen die Reste teilweise aber auch wieder direkt zurück. Informieren Sie sich direkt beim Kauf über Möglichkeiten zur Rücknahme.

Abwasserbehandlung in Deutschland

Alle Haushalte in Deutschland verfügen über eine Toilette, 97 Prozent der Haushalte sind an das Kläranlagensystem angeschlossen. Damit nimmt Deutschland weltweit einen Spitzenplatz in der Sanitärversorgung ein. In über 9.000 kommunalen Kläranlagen werden jährlich etwa zehn Milliarden Kubikmeter Abwasser behandelt. Das behandelte Abwasser wird wieder in den Wasserkreislauf – i.d.R. in die Oberflächengewässer – zurückgeführt. Mit dem behandelten Abwasser gelangt auch eine Vielzahl von Stoffen in die Gewässer und ggf. auch in Böden, die aufgrund ihrer Wirkungen und Langlebigkeit dort unerwünscht sind. Dazu zählen Arzneimittel, Biozide, Coffein und Drogen sowie Abbauprodukte dieser Stoffgruppen. Diese Stoffe haben unterschiedliche Quellen – so auch die häusliche Toilette. Fast 100 Prozent des Abwassers werden biologisch behandelt. Das Hauptziel dabei ist, eine Belastung der Gewässer durch organische Substanzen und Nährstoffe zu minimieren. Für viele der oben genannten kritischen Stoffe reicht diese Behandlung nicht aus, sie können die Kläranlage ungehindert passieren und damit in die Umwelt gelangen. Abhilfe würden weitere Behandlungsstufen der Kläranlagen ermöglichen. In den letzten beiden Jahrzehnten sind auf etwa 30 Kläranlagen diese sogenannten vierten Reinigungsstufen eingeführt worden. Damit können die Konzentrationen der kritischen Stoffe im Ablauf der Kläranlage drastisch reduziert werden.

Jedoch gilt unabhängig von der Ausstattung der Kläranlagen mit einer vierten Reinigungsstufe der Grundsatz: Was nicht ins Abwasser gelangt, muss auch nicht wieder entfernt werden. Deshalb ist die Reduktion von Einträgen unerwünschter Stoffe an der Quelle – auch im häuslichen Bereich – ein wichtiger Beitrag um die Qualität unserer Gewässer zu verbessern.

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