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Letzter Aufruf: Steuererklärung

von ARKM Zentralredaktion

Thorben Wengert / pixelio.de

In wenigen Tagen muss die Steuererklärung 2014 beim Finanzamt eingereicht werden. Abgabeschluss ist der 1. Juni 2015. 

Wer die Frist versäumt und Steuern nachzahlen muss, kann mit einem  Verspätungszuschlag bestraft werden. Da ist ein Zuschlag von bis zu 10 Prozent der festgesetzten Steuer möglich. Um nicht zu viel des zu viel gezahlten Steuergelds zu verschenken raten Experten sich entweder an einen Lohnsteuerhilfeverein oder an einen Steuerberater zu wenden.

Immerhin gibt es einige Besonderheiten im Steuerjahres 2014, beispielsweise wurden zahlreiche gesetzliche Vorgaben von den Finanzgerichten in Frage gestellt: das neue Reisekostenrecht, die Krankheitskosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Zwar kann mit Steuersoftware einiges rausgeholt werden, gleichzeitig kann die Ersparnis durch Fehler oder Nichtbeachtung von Abzugsmöglichkeiten wieder verschenkt werden. Und auch die Fehlerquote des Finanzamtes bei den Veranlagungen ist nicht zu unterschätzen, doch so etwas erkennt der Laie nur selten. Wer seine Steuersachen einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater anvertraut, der verlängert seine Abgabefrist auf den 31. Dezember 2015 (Redaktion)

 

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