Mit dem Ausbrechen des Ukraine-Kriegs ist das unerfreuliche Thema „Sanktionen einhalten“ in Unternehmen wieder stärker oder überhaupt erst in den Fokus gerückt. Denn sie sind vor jedem Vertragsabschluss verpflichtet zu prüfen, ob ihre künftigen Handelspartner auf einer der offiziellen Sanktionslisten stehen.¹ Andernfalls drohen ihnen unter anderem saftige Geldstrafen.
Laut Wikipedia ist eine Sanktionsliste ein offizielles Verzeichnis, in dem Personen, Gruppen, Organisationen oder Wirtschaftsgüter (Waren) aufgeführt sind, gegen bzw. für die wirtschaftliche und/oder rechtliche Einschränkungen ausgesprochen wurden. Während personen‑/organisationsbezogene Sanktionslisten der weltweiten Terrorismusbekämpfung und der Unterstützung von Embargos dienen, werden güterbezogene Sanktionslisten aus politischen und/oder wirtschaftlichen Gründen (z. B. Einfuhrzölle auf bestimmte, in einer Sanktionsliste aufgeführte, Produkte) erlassen.²
Damit Unternehmen Verstöße und somit kostspielige Bußgelder sowie Geldstrafen vermeiden, müssen sie die aktuellen Sanktionslisten in der Regel mit mehreren Kunden- und Anbieterdatenbanken abgleichen. Voraussetzung dafür ist, dass die dort hinterlegten Informationen, wie Firmenname, Adresse oder Kontaktdaten validiert sind und somit eine hohe Datenqualität vorhanden ist. Hierbei handelt es sich um einen kontinuierlichen Prozess, da sich Kunden- und Anbieterdaten regelmäßig ändern. Auch die Sanktionslisten werden regelmäßig modifiziert, wie das aktuelle Beispiel des Ukraine-Kriegs belegt. So hat die EU in diesem Rahmen innerhalb kurzer Zeit insgesamt 98 Organisationen und 1158 Einzelpersonen mit Sanktionen belegt.³ Dazu gehören vor allem sogenannte Politically Exposed Persons, zu Deutsch politisch exponierte Personen, kurz PEPs, aber auch russische Unternehmen. Unabhängig davon existieren zahlreiche weitere Sanktionslisten wie die des Office of Foreign Assets Control (OFAC) sowie des US-amerikanischen Bankgeheimnisgesetzes und anderer internationaler Rechtsvorschriften.
Für Unternehmen mit immensem Aufwand verbunden, manuell zu prüfen, ob die Daten von Geschäftspartnern noch aktuell sind bzw. ihre Geschäftspartner auf einer der Sanktionslisten geführt werden. Deshalb ist es empfehlenswert, eine Lösung zur konsolidierten Validierung und Abgleich zu implementieren. Im Idealfall verarbeitet diese Software alle relevanten Ressourcen wie Regierungsdaten sowie Informationen von Auskunfteien und spezifischen Plattformen und lässt sich zudem in die vorhandene Technologieinfrastruktur integrieren, um die von potenziellen Partnern bereitgestellten Informationen mit Datensätzen abzugleichen, die nachweislich aktuell, verifiziert und seriös sind. Zusätzlich sind Unternehmen gefordert, ihre Mitarbeiter für die Risikobewertung zu sensibilisieren und die internen Prozesse darauf auszurichten.
Die automatisierte Überprüfung, ob Handelspartner auf einer Sanktionsliste stehen, mindert indes nicht nur mögliche Geschäftsrisiken. Unternehmen können so auch Imageschäden vermeiden, denn wenn heute beispielsweise geschäftliche Kontakte zu einem Oligarchen bekannt werden, dann ist der Shitstorm in sozialen Netzwerken nahezu vorprogrammiert.
Über die Autorin: Laura Faßbender ist Marketing Coordinator EU bei der Melissa Data GmbH, einem führenden Anbieter von Datenqualitäts- und Adressmanagementlösungen. Melissa unterstützt Unternehmen bei der Kundengewinnung und -bindung, bei der Validierung und Erweiterung von Daten, der Optimierung des Marketing-ROI sowie bei der Kostenersparnis im Bereich Porto und Postbearbeitung. Weitere Informationen: https://www.melissa.com/de/
Quellen:
1 https://www.zoll-export-wissen.de/exportkontrolle/sanktionslisten/
2 https://de.wikipedia.org/wiki/Sanktionsliste
Bildquellen
- Laura Fassbender: Melissa Data GmbH
- blockchain-gb7c97c269_1280: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay