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Bundesbeauftragter für Pflege: „Fatal für die Versorgung“

von ARKM Zentralredaktion

Der Bundesbeauftragte für Pflege, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus (CDU), fordert eine bessere Bezahlung in der ambulanten Pflege. Wenn Pflegekräfte keine anständigen Löhne erhielten, müsse im Zweifel der Gesetzgeber dafür sorgen, sagte Westerfellhaus im Interview mit dem ZDF-Magazin „Frontal 21“ (Sendung am Dienstag, 19. Februar 2019, 21.00 Uhr). „Alles andere wäre fatal für die Versorgung. Dann stehen wir tatsächlich vor der großen Frage, wie die Versorgungsstrukturen im häuslichen Bereich zukünftig aussehen können.“ Hintergrund ist die deutlich schlechtere Bezahlung von Pflegekräften in der ambulanten Versorgung. Sie verdienen laut Zahlen der Bundesregierung durchschnittlich bundesweit 917 Euro weniger im Monat als beispielsweise Pflegekräfte in Krankenhäusern. Der Bundespflegebeauftragte warnt, dass wegen ungleicher Bezahlung immer weniger Pflegekräfte in der ambulante Versorgung arbeiten.

Schon jetzt lehnen nach einem Bericht des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung mehr als 40 Prozent der ambulanten Pflegedienste Klientenanfragen ab. Der Grund für die Ablehnungen ist oft Personalnot. Der Branchenverband der ambulanten Pflegedienste (bpa) bestätigt, der Mangel habe sich in den vergangenen zwei Jahren spürbar verschärft. Das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung hatte für 2016 berechnet, dass damals schon bundesweit 37.200 Kräfte in der ambulanten Pflege fehlten. „Die Situation dürfte sich seither eher deutlich verschlechtert und die Personallücke vergrößert haben“, sagte bpa-Geschäftsführer Bernd Tews.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wollte die Bezahlung der ambulanten Pflegekräfte mit dem seit Januar 2019 geltenden Pflegepersonalstärkungsgesetz verbessern. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen danach ihre Vergütungen mit den ambulanten Pflegediensten anheben. Doch zahlreiche Pflegedienste klagen nach wie vor über zu schlechte Bezahlung. „Frontal 21“ liegen Beispiele von Pflegediensten in Sachsen und Sachsen-Anhalt vor, die etwa fünf Euro weniger Stundenlohn zahlen als nach Tarif Öffentlicher Dienst Pflege.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) rechtfertigt das Vorgehen einzelner Kassen. Pflegedienste müssten Transparenz in Verhandlungen herstellen. Nur so sei gewährleistet, dass Vergütungserhöhungen den Pflegekräften zugutekommen. Im Ergebnis bleibt es auch nach der Gesetzänderung zu Jahresbeginn bislang bei der schlechteren Bezahlung der meisten ambulanten Pflegekräfte. Der Bundesbeauftrage für Pflege Westerfellhaus verweist auf die Verpflichtung der Anerkennung von Tariflöhnen. Sollte das nicht geschehen, fordert er: „Dann muss der Gesetzgeber hier eingreifen.“

 

Mainz (ots)

Bildquellen

  • ZDF-Magazin „Frontal 21“: obs/ZDF/Svea Pietschmann

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