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Weltverbrauchertag am 15. März: Angabenvorschriften auf Lebensmittelverpackungen europaweit vereinheitlicht

von ARKM Zentralredaktion
siepmannH  / pixelio.de

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Die neue Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) schreibt erstmals verbindlich europaweit vor, welche Angaben auf Lebensmittelverpackungen stehen müssen.

Zu den Mindestangaben, die bisher auch üblich waren, gehören:

  1. Name des Lebensmittels
  2. Füllmenge
  3. Mindesthaltbarkeitsdatum
  4. Adresse des Herstellers

Es kommen noch hinzu:

  1. Allergene
  2. Herkunftsland bei Fleisch
  3. Nährwerttabelle

Ab sofort werden auch Allergiker informiert. Laut Ernährungswissenschaftlerin Manon Struck-Pacyna gibt es 14 Haupt-Allergene. Dazu zählen die inzwischen bekannten wie zum Beispiel Lactose und Gluten. Diese werden in den Zutaten gekennzeichnet.

Auch an den Angaben in der Nährwerttabelle ändert sich einiges. Bisher war diese Angabe freiwillig. Ab sofort müssen die Nährwerte bis Ende Dezember auf jeder Packung stehen. Auf Fleisch kommt noch die Angabe des Herkunftslandes hinzu. Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.BLL.de. (Redaktion)

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