Zahlreiche Arbeitnehmer mussten aufgrund der Corona-Pandemie ihr Büro gegen das heimatliche Arbeitszimmer eintauschen. Welche Unterlagen und Belege Verbraucher bereits in diesem Jahr sammeln bzw. von ihrem Arbeitgeber einholen sollten, haben Experten der Steuer-App Taxando (www.taxando.de) zusammengetragen.
Einkommensteuergesetz: Voraussetzungen für ein Home Office-Büro
Im Normalfall unterliegt das Arbeitszimmer nach dem Einkommensteuergesetz strengen Voraussetzungen: Es muss sich um einen separaten Raum handeln, der zu 90 Prozent beruflich genutzt wird. Dieser sollte zur privaten Wohnung gehören und als Büro ausgestattet sein. Dennoch zwang die Pandemie dieses Jahr zahlreiche Arbeitnehmer ohne entsprechende Vorkehrungen von zu Hause aus zu arbeiten. Da es sich dabei um keine freiwillige Entscheidung handelt, empfehlen die Steuerexperten von Taxando die Dokumentation und Aufbewahrung sämtlicher steuerrechtlich relevanter Unterlagen.
Bis zu 1.250 Euro Steuerrückerstattung mit Bescheinigung des Arbeitgebers
Noch ist rechtlich nicht endgültig geklärt, welche Kosten aus der Home Office-Zeit Verbraucher mit Sicherheit steuerlich absetzen können. Wenn jedoch Arbeitnehmer das Büro nicht nutzen konnten, kann für diesen Zeitraum ein Abzug bis zum Höchstbetrag von 1.250 Euro möglich werden. Damit Verbraucher die Erstattung geltend machen können, ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Anordnung zum Home Office erforderlich. Sollten die Angaben nicht genehmigt werden, empfehlen die Experten von Taxando in jedem Fall, Widerspruch einzulegen.
Folgende Belege aus der Home Office-Zeit sollten Arbeitnehmer aufbewahren
Auch die Rechnungen von neu erworbenem Mobiliar sowie weiteren, die Arbeit unterstützenden Materialien, z.B. einem Laptop-Untersatz, sollten Arbeitnehmer aufheben. Um die neu erworbenen Gegenstände bzw. Veränderungen in den Räumlichkeiten nachzuweisen, ist außerdem die Anfertigung von Vorher-Nachher-Fotos des Zimmers erforderlich. Die Aufbewahrung sämtlicher Belege für Renovierungsarbeiten während der Zeit im Home Office ist laut Taxando-Experten auch ratsam.
Anteilig absetzbar sind außerdem auch die Mietkosten während des Arbeitens von zu Hause aus sowie die Gebühren für die Strom- und Mediennutzung, bspw. für WLAN und Telekommunikation.
Bis zu 7.000 Euro Steuerrückzahlung pro Person mit der digitalen Steuererklärung
Insgesamt rund 1,4 Millionen Euro erstatteten deutsche Finanzbehörden den Nutzern der Steuer-App Taxando innerhalb der vergangenen drei Jahre. Im Jahr 2019 zahlten die Finanzämter rund 472.000 Euro an die Verbraucher aus. Der höchste erstattete Betrag pro Person lag bei 6.802 Euro, die durchschnittliche Summe bei 1.370 Euro pro Nutzer.
Diese Aufwendungen werden am häufigsten abgesetzt
Kosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung sowie Freibeträge für Kinder zählen zu den Auslagen, die Nutzer der Taxando-App am häufigsten absetzen. Auch sonstige Kosten, z.B. für das Arbeitszimmer oder auch Kontoführungsgebühren, setzten Taxando-Nutzer in den letzten Jahren mithilfe der Steuer-App ab. Auch die Fahrt zur Arbeit, die Kosten anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit sowie für Versicherungsgebühren setzten Nutzer mit der Taxando-App ab.
Maciej Szewczyk, Co-Founder und CTO von Taxando, kommentiert die Analyse:
“Sowohl auf die Verbraucher als auch auf die Steuerbehörden kommen jetzt mit großer Wahrscheinlichkeit Veränderungen zu. Steuerzahler sollten sich am besten vorab erkundigen, welche Unterlagen sie aus der Home Office-Zeit aufheben bzw. einholen müssen. Da eine zweite Infektionswelle und damit das erneute Arbeiten im Home Office nicht ausgeschlossen sind, empfehlen wir, die Gesetzesänderungen im Auge zu behalten. Häufig geben die Finanzbehörden Veränderungen nicht offiziell bekannt: Diese sind lediglich in unveröffentlichten Erlassen nachzulesen. Selbstverständlich werden wir sämtliche neu beschlossenen Änderungen in unseren Service einarbeiten und den Nutzern zur Verfügung stellen.”
Bildquellen
- calculator-385506_1280: Bild von Steve Buissinne auf Pixabay